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Variante 3
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Die Bank lässt außer den Bereitstellungszinsen auch die Bauzeitzinsen "auflaufen". Das bedeutet, dass die Auszahlungen ohne Abzug erfolgen. Die angefallenen Bauzeitzinsen werden mit den Bereitstellungszinsen saldiert und bei der letzten Geldanforderung als Gesamtsumme vom Auszahlbetrag abgezogen. Der Fehlbetrag kann bei dieser Methode mehrere tausend Euro betragen, wenn die Bauzeit- und Bereitstellungszinsen nicht einkalkuliert wurden.
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Sowohl bei den Bereitstellungszinsen als auch bei den Bauzeitzinsen führen die Varianten 1 und 2 zu der unerwünschten Doppelbelastung - noch Miete zahlen und auch schon für den Kredit aufkommen.
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Bei Variante 3 wird diese Doppelbelastung umgangen.
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